Empfehlungen für Ausschreibungen und Bestellung von Regiosaaten
Leider entspricht in Deutschland ein hoher Anteil des ausgebrachten Saatguts nicht den Naturschutzgesetzen oder anderen ausgeschriebenen Anforderungen, zumeist um Kosten zu sparen.
Ausschreibende Stellen können verschiedene qualitätssichernde Vorgaben machen, die sicherstellen, dass tatsächlich das gewünschte Saatgut durch die bauausführenden Betriebe geliefert und angesät wird.
Sicherungsvorgaben im Leistungsverzeichnis:
- Anfordern von VWW-Regiosaaten®, die Ihrer Region entsprechen = zertifiziertes Saatgut nach den Regeln des VWW, Lieferung im versiegelten Gebinde oder durch einen zertifizierten Händler.
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Sollte kein zertifiziertes Saatgut zur Verfügung stehen, können Sie auch durch
folgende Sicherungsmaßnahmen auf die Qualität der bestellten Ware Einfluss
nehmen:
- Anfordern eines Regionsnachweises für die Sammlung des Ausgangssaatguts (z.B. amtliche Sammelerlaubnis und Geokoordinaten)
- Anfordern eines Herkunftsnachweises des Saatguts (Anbaubetrieb und Anbaufläche müssen benannt werden)
- Anfordern einer Auflistung aller Hilfsstoffe in der Saatgutmischung
- Anfordern einer Einzelsaatlieferung (Mischung erfolgt erst vor Ort)
- Vermeiden des Begriffs „oder gleichwertig“ siehe VOB
- Aufführen jeder Art (mit Unterart) mit Mischungsanteil (mit Gewichtsprozenten) im LV
- Aussaat erfolgt erst nach Prüfung und Freigabe des Saatguts durch Planer oder Auftraggeber
- Nach Erteilung des Auftrags muss auf der Baustelle vor Ausbringung des Saatguts eine Rückstellprobe (Muster) gezogen werden, bei größeren Baumaßnahmen ist hierzu eine amtliche Probeentnahme als justiziable Kontrolle zu empfehlen. Die Probe kann in Zweifelsfällen von einem anerkannten Labor auf Arten und deren Mischungsanteile untersucht werden. Der Vermehrungsort kann über eine Isotopenbestimmung geprüft werden.
Die Lieferung gebietsfremder Arten kann häufig nur durch eine Überprüfung mit Isotopen- oder Genanalysen aufgedeckt werden, sofern keine morphologischen Merkmalsunterschiede zwischen der regionalen und der ausländischen Herkunft bestehen. In Verdachtsfällen erhalten Sie weitere Informationen in der Geschäftsstelle des VWW.
Letzte Aktualisierung: 7. Juli 2010