„VWW-Regiogehölze®

Unser Qualitätssiegel für gebietseigene Gehölze

Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze

Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze

Grundlage des Herkunftsnachweises für gebietseigene Gehölze ist die Einteilung Deutschlands in 6 Vorkommensgebiete (siehe BMU-Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze).

Die Vergabestruktur unseres Zertifkates VWW-Regiogehölze® entspricht derjenigen für Gräser und Kräuter (vgl. VWW-Regiosaaten®). Allerdings ist das Zertifikat  für gebietseigene Gehölze produktbezogen, d.h. es wird nicht der Betrieb bzw. Betriebszweig geprüft sondern ausgewählte Chargen von Gehölzen. Details zur Zertifizierung finden Sie im Regelwerk.

Dem Regelwerk „VWW-Regiogehölze®“ unterliegen sowohl Wildsträucher, als auch hochstämmige Bäume (z.B. für Alleen) und Gehölzarten, die unter die Regeln des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) fallen. Ausschlaggebend ist der konkrete Ernteort des Vermehrungsmaterials (Gehölzsaatgut, in Ausnahmen Stecklinge). Dieser ist durch eine ID-Nummer im Erntebestandsregister des jeweiligen Bundeslandes oder Landkreises definiert, im Falle von FoVG-Arten durch das Registerzeichen des Erntebestandes im Forstlichen Zulassungsregister. Jede Herkunft wird somit exakt einem der 6 Vorkommensgebiete zugeordnet. Die ID-Nummern (bei FoVG-Arten das Registerzeichen) werden im gesamten Produktionsprozess mitgeführt, so dass jederzeit eine Rückverfolgbarkeit zum Erntebestand möglich ist.

Wichtige Merkmale unseres Zertifizierungs-Systems für VWW-Regiogehölze®:

  • Auditierung der teilnehmenden Betriebe durch ein bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) gelistetes und renommiertes Zertifizierungsunternehmen (ABCERT AG)
  • Hoher naturschutzfachlicher Standard bei der Auswahl der Entnahmestandorte („Erntebestände“)
  • Erntegenehmigung durch Naturschutzbehörden
  • durchgehende Identifizierung der Herkunft über Erntebestand-ID-Nummern bis zum verkaufsfertigen Gehölz (analog Stammzertifikat bei Forstgehölzen)
  • Nutzung vorhandener Erntebestandsregister („bestätigte Bestände“)
  • Einbindung der Forstvermehrungsgut-Regelungen
  • Jährliche vor-Ort-Kontrollen der Betriebe
  • Lückenlose Dokumentation und Kontrolle der Warenströme
  • Vergabe produktbezogener Zertifikate
  • Weitergabe zertifizierter Ware nur mit stückzahlbezogenen Zertifikaten
  • Unabhängige Zertifizierungskommission („Vier-Augen-Prinzip“)

 

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hier finden Sie das Regelwerk zum Zertifikat VWW-Regiogehölze®