VWW - Verband deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e.V.

Aktuelles

25. 6. 2010 Neue EU-Richtlinie: Der ständige Saatgutausschuß der EU hat nach jahrelangen Beratungen dem Kommissionsvorschlag für eine neue Richtlinie zugestimmt. Damit wird erstmalig der Handel mit Wildpflanzenmischungen, die Futterpflanzen im Sinne der Futterpflanzenrichtlinie enthalten (einige angemeldete Sorten nach dem Saatgutverkehrsgesetz, z.B. Rotschwingel, Rotklee) geregelt. Als besonders gekennzeichnetes Material darf Wildpflanzensaatgut mit 5% der Menge des gesamten gehandelten Begrünungssaatguts gehandelt bzw. produziert werden. Gegenüber früheren Entwürfen der Richtlinie ist der Nachbau von Wildformen nicht mehr an die Region gebunden, in der gesammelt wurde. Diese nach Auffassung des VWW bedenkliche Freigabe soll in Deutschland nach Auskunft des Verbraucherschutzministeriums (BMELV) strenger gefasst werden. Die Veröffentlichung der verabschiedeten EU-Richtlinie und die Umsetzung in nationales Recht wird sich insgesamt noch bis 30.11.2011 erstrecken.

Am 25.06.2010 hat sich im Bundesumweltministerium (BMU) eine Arbeitsgruppe „gebietsheimische Gehölze“ gegründet, die aus Vertretern mehrerer Länderministerien und Verbänden besteht. Die Arbeitsgruppe möchte Grundlagen dafür schaffen, die 10jährige Übergangsfrist nach §40(4) BNatSchG effektiv im Sinne des Naturschutzes und der Baumschulwirtschaft zu nutzen. Der DVL (Deutscher Verband für Landschaftspflege) als Mitglied der Arbeitsgruppe erläuterte die aktuellen Regelungen zu Herkunfts- und Produktionsgebieten bei regionalem Saatgut, was den Vertretern der Gehölzbranche als Machbarkeits-Vorbild diente. Gebietsheimische Bäume und Sträucher werden im Unterschied zum Saatgut jedoch lediglich 9 deutschen Herkunftsgebieten zugeordnet, und eine Anzucht ist unabhängig vom Herkunftsgebiet überall erlaubt. Der DVL betonte im BMU, dass eine solche von Regionen unabhängige Vermehrung für Gräser und Kräuter fachlich völlig inakzeptabel ist.

Am 11. Mai findet in der Naturschutzakademie in Laufen in Oberbayern eine Tagung zum Thema „Vielfalt durch Begrünung“ statt. Johann Krimmer (VWW) berichtet aus seiner langjährigen Praxis unter dem Titel: Von der Wildpflanze zur Saatgutmischung - Material für anspruchsvolle Begrüngungsprojekte.

Ab 1. März 2010 gilt das neue Bundesnaturschutzgesetz. Gleich zwei Paragraphen berücksichtigen direkt und zum ersten Mal unsere Anliegen. §39 zeigt, dass der Gesetzgeber generell die Vermehrung und das Angebot von regionalem Saatgut befürwortet. Entnahmegenehmigungen können über diesen Hinweis vielleicht in Zukunft leichter erteilt werden und die noch häufig diskutierte Frage, ob regionales Saatgut eine sinnvolle Naturschutz-Maßnahme sein kann, bekommt über das BNatschG eine positive Antwort.

§40 schafft einen Übergangszeitraum für die Ausbringung nicht gebietseigener Pflanzen bis 2020. Allerdings darf auch in dieser Zeit nur dann gebietsfremdes Saat- und Pflanzgut ausgebracht werden, wenn kein regionales Material verfügbar ist; so, zumindest, kann das Wörtchen "vorzugsweise" juristisch verstanden werden.

Im Folgenden der Wortlaut der relevanten Passagen:

§39 (4) Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen bedarf unbeschadet der Rechte der Eigentümer und sonstiger Nutzungsberechtigter der Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Bestand der betreffenden Art am Ort der Entnahme nicht gefährdet und der Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. Bei der Entscheidung über Entnahmen zu Zwecken der Produktion regionalen Saatguts sind die günstigen Auswirkungen auf die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

§40 (4) Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Künstlich vermehrte Pflanzen sind nicht gebietsfremd, wenn sie ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten der Mitgliedstaaten nicht auszuschließen ist. Von dem Erfordernis einer Genehmigung sind ausgenommen

  1. der Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft,
  2. der Einsatz von Tieren
    1. nicht gebietsfremder Arten,
    2. gebietsfremder Arten, sofern der Einsatz einer pflanzenschutzrechtlichen Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind, zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes,
  3. das Ansiedeln von Tieren nicht gebietsfremder Arten, die dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen,
  4. das Ausbringen von Gehölzen und Saatgut außerhalb ihrer Vorkommensgebiete bis einschließlich 1. März 2020; bis zu diesem Zeitpunkt sollen in der freien Natur Gehölze und Saatgut vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden.


Am 20. Januar 2009 wurde im Rahmen des DBU-Projekts zu gebietseigenem Saatgut ein neuer, abgestimmter Vorschlag für eine Gliederung Deutschlands in Wildsaatgut-Regionen an alle Beteiligten verschickt. Damit ist unter umfangreicher Mitarbeit des VWW ein neuer bundesweiter Kompromiss vorgelegt worden, bei dem die Fachbehörden aller Bundesländer beteiligt wurden.


Am 12.März 2008 traf sich zum ersten Mal in Esslingen eine unabhängige Kommission zur Vergabe des Zertifikates. Neben umfangreichen Regularien zur konstituierenden Sitzung, wie Verabschiedung einer Geschäftsordnung, Wahl eines Vorsitzenden und Übernahme der Prüfungsdaten von ABCert, wurden auch erstmals für vier Wildsaatgut-Vermehrungsbetriebe in Deutschland Zertifikate ausgestellt. Die Produzenten und Händler werden unter anderem auf Plausibilität zwischen Erträgen und Anbauflächen, Mengentreue zwischen Zukauf und Verkauf sowie auf die Qualität der Ware geprüft. Einzelheiten zur Zertifizierung finden Sie hier.

Die Anerkennungskommission bei Ihrem Gründungstreffen in Esslingen. (Foto: K. Weiß, 2008)

Zum Jahreswechsel 2007/2008 wurde der Uni Hannover und dem VWW als Mitantragsteller von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt ein Forschungsprojekt bewilligt, das für 18 Regionen in Deutschland naturschutzfachliche Vorgaben für die Ausbringung von Wildpflanzensaat- und Pflanzgut erarbeiten soll.

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Letzte Aktualisierung: 7. Juli 2010