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Am 11.09.2015 bitten wir in einem Brief das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, die bisherige Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) zu überdenken, da die Regelung mit 22 Ursprungsgebieten nicht dem Saatgutangebot auf dem deutschen Markt entspricht. Wir schlagen vor, die Definition der Ursprungsgebiete in der ErMiV zu reduzieren, ohne das Konzept einer kleinteiligen Regionengliederung insgesamt aufzugeben. In dem folgenden Anhörungsverfahren trifft unser Anliegen bei einigen Beteiligten auf Unverständnis, da es den Anschein hat, als wollte der VWW die kleinräumige Gliederung mit 22 Regionen aufgeben und so dem Naturschutz schaden.
01.06.2015: Der Artikel: „Wildpflanzensaatgut im Spannungsfeld des Naturschutzes“ mit kritischen Anmerkungen zum aktuellen Regelwerk FLL-Regio von Markus Wieden erscheint in NuL 47 (6), 2015, S. 181-190 (Artikel als pdf)
März 2015:
Baumschulen gesucht, die gebietseigene Gehölze gemäß VWW-Regiogehölze® erzeugen!
Regelmäßig erreichen uns Anfragen, wo man regionale Gehölze beziehen kann. Bisher können wir da auf unsere Mitgliedsbetriebe in Sachsen verweisen, würden die verfügbaren Vorkommensgebiete aber gerne ausweiten. Bitte informieren Sie sich hier zu den erforderlichen Voraussetzungen und den Kosten der Gehölzzertifizierung. Oder rufen Sie uns an!
01.02.2015:
Seit Frühjahr 2014 gibt die FLL ein Regelwerk („Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut“) heraus, das den Anspruch erhebt, für ganz Deutschland Mischungen zu beschreiben, die als Mindeststandard für Begrünungen in der freien Natur für fast alle Standorte geeignet sind.
Der VWW hält diese Mischungen für nicht geeignet, einen Mindeststandard zu erfüllen. Die FLL-Mischungen werden nach nun einem Jahr Praxis über den ihnen zugedachten Zweck hinaus in naturschutzfachlich anspruchsvollen Bereichen eingesetzt, obwohl hier regional abgestimmte, individuelle Mischungen weitaus zielführender sind. Um dieser massiven Fehlentwicklung zu begegnen, weist der VWW im Detail auf die Schwachstellen des FLL-Regelwerks hin.
1.11.2014 Bis auf Weiteres ist die Karte mit den genauen naturräumlichen Grenzlinen im Maßstab 1:25.000 beim Bundesamt für Naturschutz nicht mehr online. An einer Neueinstellung der Seite wird nach Angaben des BfN gearbeitet.
1.2.2014 Seit dem 1. Februar bietet der VWW eine Liste aller aktuell angebauten Wildformen von Kräutern und Gräsern an, die nach dem VWW-Standard „VWW-Regiosaaten®“ zertifiziert sind. Die Liste enthält bundesweit alle Landkreise, Regionen und Produktionsräume, in denen Anbau stattfindet und ist für Anwender mit Sortierfunktionen ausgestattet.
Am 09.01.2014 wurde nun endlich die letzte (geplante) Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung vollzogen. Der neue §6 beschränkt die handelbare Menge von Arten, die im SaatG geregelt sind, wie folgt:
„§6(1) Das Bundessortenamt setzt die Höchstmenge des in Erhaltungsmischungen in den Verkehr gebrachten Saatgutes von Arten, die unter die Richtlinie 66/401/EWG in der jeweils geltenden Fassung fallen, derart fest, dass die festgesetzte Höchstmenge 5 vom Hundert des Gesamtgewichtes aller Saatgutmischungen, die im Rahmen der Richtlinie 66/401/EWG in der jeweils geltenden Fassung im Inland jährlich in den Verkehr gebracht werden, nicht übersteigt.“
Die 5% dürften allerdings in den nächsten Jahren nicht erreicht werden, so dass hier zunächst kein Handlungsbedarf entsteht. Die geänderte Verordnung schreibt zudem vor, die geplanten Verkaufsmengen vorab anzumelden und auch am Jahresende die tatsächliche Menge zu melden. Dies gilt übrigens auch für Wiesendrusch-Ware.
Online ist die Verordnung im Bundesgesetzblatt unter Artikel 4 zu finden.
Am 15.10.2013 findet eine Tagung zum Thema „Naturnahe Begrünung im Offenland“ der Naturschutzakademie Hessen in Lollar statt. Markus Wieden berichtet über „Naturnahe Grünlandanlagen mit Gebietsheimischem Saatgut“. Nährere Infos unter: offenlandinfo
19.9.2013 Mehrere Baumschulen konnten in diesem Monat erstmalig das Audit von ABCert zum neuen Zertifikat VWW-Regiogehölze erfolgreich durchlaufen. Ab sofort stehen damit zertifizierte Gehölze nach dem neuen VWW-Regelwerk auf dem Markt zur Verfügung.
06.06.2013 Seminar: „Wildpflanzen aus der Region – Produktion und Einsatzbereiche“
Am 6. Juni 2013 veranstaltet das Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein ein Seminar zu diesem Thema. Unser Mitglied Gisela Twenhöven wird hier zu den Einsatzmöglichkeiten von Wildpflanzen im kommunalen Bereich referieren. Das Seminar beginnt um 9:00 Uhr und findet in Jerrishoe bei Flensburg statt.
17.5.2013 Auf der Mitgliederversammlung des VWW in Sachsen wurden weitreichende Neuerungen beschlossen. So bietet der VWW ab sofort eine Zertifizierung von Gehölzen für Baumschulen und Sämlingsvermehrer an. Das bestehende Gräser-Kräuter-Zertifikat wurde aktualisiert. Die Mitgliedsbeiträge wurden an die steigenden Mitgliederzahlen unter Einbeziehung des Saatguthandels angepasst. Kleinere Betriebe werden dabei entlastet.
Seit dem 8.11.2012 gilt eine modifizierte Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV; BGBl.I S. 2270, Nr. 52). Im § 4 wurde die erwartete Ausweitung der Handelbarkeit auf die Nachbarregion bis 2020 eingefügt. Dies stellt zwar eine gewisse Verbesserung dar, führt aber in Gebieten ohne eigene oder nachbarliche Saatgutproduktion zu völligem Fehlen von Alternativen (sieht man einmal von den häufig nicht verfügbaren Mähgutübertragungen ab).
§ 5 beschreibt ausführlich die Möglichkeit, private Zertifizierungsunternehmen in die Qualitätssicherung einzubeziehen. Hier wird die Handhabung der Länderanerkennungsstellen die entscheidenden Weichen für unsere zukünftige Arbeit stellen. Den vollständigen Verordnungstext finden Sie z.B. unter: http://www.buzer.de/gesetz/10351/a178141.htm
17.9.2012: In der September/Oktober-Ausgabe von Natur und Landschaft hat der VWW einen Artikel unter der Rubrik „Natur und Recht“ veröffentlicht. Darin wird das neue Saatgutrecht besprochen und Hinweise zur Verfügbarkeit innerhalb des deutschen Regionenmodells sowie zur Qualität und Zertifizierung gegeben.
7.8.2012: Als erster Betrieb im VWW erhielt die Fa. Rieger-Hofmann am 7. August die Genehmigung zum Inverkehrbringen von Erhaltungsmischungen nach §3.1 der neuen Erhaltungsmischungsverordnung. Die Genehmigung wurde von der Saatgutanerkennungsstelle des Landes Baden-Württemberg ausgestellt. Ähnliche Bescheide dürften in den nächsten Monaten für weitere Mitgliedsbetriebe überall in Deutschland ausgestellt werden. Damit sind erstmals Wildformen wichtiger Grünlandarten nicht nur nach dem Naturschutzrecht sondern auch nach dem Saatgutverkehrsgesetz legal erhältlich. Im VWW sind damit beispielsweise zertifizierte Wildformen von Hornklee (Lotus corniculatus), Gelbklee (Medicago lupulina), Rotklee (Trifolium pratense), Wiesenfuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Deutschem Weidelgras (Lolium perenne), Wiesenschwingel (Festuca pratensis), Rotschwingel (Festuca nigrescens), Schafschwingel (Festuca guestfalica), Schmalblättriger Wiesenrispe (Poa angustifolia), Gewöhnlicher Wiesenrispe (Poa pratensis) und Goldhafer (Trisetum flavescens) verfügbar.
29.2.2012: Der erste Teil der Erhaltungsmischungsverordnung (Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/60) ist in Kraft. Er findet sich unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ermiv/gesamt.pdf.
Weitere Teile der neuen Saatgut-Regelung werden aus formalen Gründen voraussichtlich erst im März/April verabschiedet. Bis dahin ist die Verordnung noch unvollständig.
10. Jan. 2012: Das Bundesumweltministerium hat einen neuen „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze herausgegeben (online unter: http://www.bmub.bund.de/service/publikationen/downloads/details/artikel/bmu-leitfaden-zur-verwendung-gebietseigener-gehoelze/). Er beschreibt die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe und eines Forschungsvorhabens. Der Leitfaden hat nur empfehlenden Charakter, bietet aber auch für Gräser- und Kräuter interessante Aspekte vor dem Hintergrund des novellierten BNatschG.
Wesentliche Inhalte sind die Beschreibung von 6 Vorkommensgebieten, innerhalb derer an naturnahen Standorten (mind. 50 Jahre alte Bestände) gesammelt und das Vermehrungsgut auch wieder ausgebracht werden muss. Die 6 Vorkommensgebiete sind im Vergleich zu 8 Produktionsräumen bei Kräutern und Gräsern mit Rücksicht auf die schwierige Vermehrungspraxis gewählt worden. Allerdings dürfen auch außerhalb eines Vorkommensgebietes Vermehrungsschritte erfolgen.
Wichtig erscheinen die Hinweise zum Einsatzbereich „freie Landschaft“, nach denen auch Straßenbegleitgrün gebietseigen angelegt werden muss; ausgenommen sind unmittelbarer Straßenseitenraum und Mittelstreifen. Zu beachten sind, nach Bundesländern unterschiedlich, die Regelungen für das Forstvermehrungsgutgesetz bei den dort genannten Baumarten. Ausführliche Hinweise zur Ausschreibungspraxis und Empfehlungen zur lückenlosen Nachweispflicht aller Gewinnungsschritte (bzw. zur privaten Zertifizierung) ergänzen den Leitfaden.
Am 16.11.2011 findet im Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume in Flintbek (Tel: 04347 704-787) ein Seminar statt. Thema: Entwicklung von artenreichen Offenlandlebensräumen – Wissens- und Erfahrungsaustausch. Neben vielen anderen interessanten Beiträgen gibt es einen Vortrag von Johann Krimmer: Anreicherungen von Niedermoorwiesen mit gebietsheimischen Gräsern und Kräutern – Erfahrungen eines Landwirts aus Bayern.
Am 11.11.2011 findet in der Hochschule Osnabrück im Rahmen der Osnabrücker Kontaktstudientage eine Tagung mit dem Thema „Naturnahe Begrünungsverfahren – wissenschaftlicher Hintergrund und praktische Anwendung“ statt. Redner sind u.a. Sabine Tischew, Ernst Rieger, Silke Lütt, Anita Kirmer, Sigurd Henne.
6.11.2011 um 11 Uhr gibt es im Botanischen Garten Hamburg einen Vortrag von Gisela Twenhöven zum Thema: Blühmischungen mit standortgerechten Arten.
17.10.2011: Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/60 mit der Erlaubnis des Inverkehrbringens von Wildsaatgutarten, die dem Saatgutverkehrsgesetz unterliegen, ist vorbereitet. Ein erster abgestimmter Entwurf einer entsprechenden Verordnung steht und wird vermutlich Anfang November 2011 dem Bundesrat vorgelegt. Der VWW konnte an dieser Richtlinie in vielen Punkten mitwirken.
12.9.2011: Im September 2011 ist ein ausführlicher Beitrag zur Wiedereinrichtung artenreichen Grünlands mit Hilfe von Ansaaten bzw. Mähgutübertragung erschienen. Darin fließen Ergebnisse aus einem internationalen Forschungsvorhaben mit zahlreichen Versuchsstandorten ein. Quellenangabe: Krautzer et al. (2011): Establishment and use of High Nature Value Farmland.- in Grassland Farming and Land Management Systems in Mountainious Regions.- Proceedings of the 16.th Symposium of the Europaean Grassland Federation (EGF), Gumpenstein, Austria, 29.-31.8.2011; Hrsg.. Pötsch, E.M.; Krautzer, B.; Hopkins, A.; Grassland Science in Europe, Bd.16 (632 Seiten, s/w).
Am 11. bis 12. Mai 2011 findet in Landshut bei der ANL eine wichtige Tagung zur Begrünung mit Wildpflanzen statt. René Schubert, DVL-Koordinierungsstelle Sachsen, referiert über: „Gebietsheimisches Saat- und Pflanzgut und das neue Bundesnaturschutzgesetz – Entwicklungen in Bund und Ländern.“
24.02.2011 Seminar in der Alfred Töpfer Akademie für Naturschutz (NNA)in Schneverdingen: Naturschutzfachliche Aufwertungen von Grünlandkomplexen. Vortrag von Frau Gisela Twenhöven um 13.30: Erzeugung und Einsatz von Regiosaatgut – Möglichkeiten der Aufwertung von Grünland.
Deutscher Landschaftspflegetag in Sachsen vom 23.9 bis 25.9.2010
Ort: Hotel Kloster Nimbschen
Landstr. 1, 04668 Grimma, Anmeldung unter Tel.: 0981-4653 3540
Die folgenden Vorträge beschreiben das Netzwerk aus Wildpflanzenanbau und dem koordinierenden Fachprojekt im DVL-Landesbüro Sachsen, das den Kurzschluss zu ausschreibenden Stellen, bewilligenden Naturschutzbehörden und potenziellen Anwendern herstellt.
Innerartliche Vielfalt ist gefragt –
Kompetenznetzwerk für gebietsheimisches Saat- und Pflanzgut in Sachsen
René Schubert, DVL-Koordinierungsstelle Sachsen
Vermehrung mit Herz und Verstand – Wildsaatenanbau in der Praxis
Betriebspartnerschaft Margot Franck und Gert Harz, Lommatzsch
Die Ergebnisse der Tagung können in Kürze auf der Homepage des DVL-Landesverbandes Sachsen unter sachsen.lpv.de eingesehen werden.
25.6.2010 Neue EU-Richtlinie: Der ständige Saatgutausschuß der EU hat nach jahrelangen Beratungen dem Kommissionsvorschlag für eine neue Richtlinie zugestimmt. Damit wird erstmalig der Handel mit Wildpflanzenmischungen, die Futterpflanzen im Sinne der Futterpflanzenrichtlinie enthalten (einige angemeldete Sorten nach dem Saatgutverkehrsgesetz, z.B. Rotschwingel, Rotklee) geregelt. Als besonders gekennzeichnetes Material darf Wildpflanzensaatgut mit 5% der Menge des gesamten gehandelten Begrünungssaatguts gehandelt bzw. produziert werden. Gegenüber früheren Entwürfen der Richtlinie ist der Nachbau von Wildformen nicht mehr an die Region gebunden, in der gesammelt wurde. Diese nach Auffassung des VWW bedenkliche Freigabe soll in Deutschland nach Auskunft des Verbraucherschutzministeriums (BMELV) strenger gefasst werden. Die Veröffentlichung der verabschiedeten EU-Richtlinie und die Umsetzung in nationales Recht wird sich insgesamt noch bis 30.11.2011 erstrecken.
Am 25.06.2010 hat sich im Bundesumweltministerium (BMU) eine Arbeitsgruppe „gebietsheimische Gehölze“ gegründet, die aus Vertretern mehrerer Länderministerien und Verbänden besteht. Die Arbeitsgruppe möchte Grundlagen dafür schaffen, die 10jährige Übergangsfrist nach §40(4) BNatSchG effektiv im Sinne des Naturschutzes und der Baumschulwirtschaft zu nutzen. Der DVL (Deutscher Verband für Landschaftspflege) als Mitglied der Arbeitsgruppe erläuterte die aktuellen Regelungen zu Herkunfts- und Produktionsgebieten bei regionalem Saatgut, was den Vertretern der Gehölzbranche als Machbarkeits-Vorbild diente. Gebietsheimische Bäume und Sträucher werden im Unterschied zum Saatgut jedoch lediglich 9 deutschen Herkunftsgebieten zugeordnet, und eine Anzucht ist unabhängig vom Herkunftsgebiet überall erlaubt. Der DVL betonte im BMU, dass eine solche von Regionen unabhängige Vermehrung für Gräser und Kräuter fachlich völlig inakzeptabel ist.
Am 11. Mai findet in der Naturschutzakademie in Laufen in Oberbayern eine Tagung zum Thema „Vielfalt durch Begrünung“ statt. Johann Krimmer (VWW) berichtet aus seiner langjährigen Praxis unter dem Titel: Von der Wildpflanze zur Saatgutmischung – Material für anspruchsvolle Begrüngungsprojekte.
Ab 1. März 2010 gilt das neue Bundesnaturschutzgesetz. Gleich zwei Paragraphen berücksichtigen direkt und zum ersten Mal unsere Anliegen. §39 zeigt, dass der Gesetzgeber generell die Vermehrung und das Angebot von regionalem Saatgut befürwortet. Entnahmegenehmigungen können über diesen Hinweis vielleicht in Zukunft leichter erteilt werden und die noch häufig diskutierte Frage, ob regionales Saatgut eine sinnvolle Naturschutz-Maßnahme sein kann, bekommt über das BNatschG eine positive Antwort.
§40 schafft einen Übergangszeitraum für die Ausbringung nicht gebietseigener Pflanzen bis 2020. Allerdings darf auch in dieser Zeit nur dann gebietsfremdes Saat- und Pflanzgut ausgebracht werden, wenn kein regionales Material verfügbar ist; so, zumindest, kann das Wörtchen „vorzugsweise“ juristisch verstanden werden.
Im Folgenden der Wortlaut der relevanten Passagen:
§39 (4) Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen bedarf unbeschadet der Rechte der Eigentümer und sonstiger Nutzungsberechtigter der Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Bestand der betreffenden Art am Ort der Entnahme nicht gefährdet und der Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. Bei der Entscheidung über Entnahmen zu Zwecken der Produktion regionalen Saatguts sind die günstigen Auswirkungen auf die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.
§40 (4) Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Künstlich vermehrte Pflanzen sind nicht gebietsfremd, wenn sie ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten der Mitgliedstaaten nicht auszuschließen ist. Von dem Erfordernis einer Genehmigung sind ausgenommen
- der Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft,
- der Einsatz von Tieren
- nicht gebietsfremder Arten,
- gebietsfremder Arten, sofern der Einsatz einer pflanzenschutzrechtlichen Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind, zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes,
- das Ansiedeln von Tieren nicht gebietsfremder Arten, die dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen,
- das Ausbringen von Gehölzen und Saatgut außerhalb ihrer Vorkommensgebiete bis einschließlich 1. März 2020; bis zu diesem Zeitpunkt sollen in der freien Natur Gehölze und Saatgut vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden.
Am 20. Januar 2009 wurde im Rahmen des DBU-Projekts zu gebietseigenem Saatgut ein abgestimmter Vorschlag für eine Gliederung Deutschlands in Wildsaatgut-Regionen an alle Beteiligten verschickt.
Am 12.März 2008 traf sich zum ersten Mal in Esslingen eine unabhängige Kommission zur Vergabe des Zertifikates. Neben umfangreichen Regularien zur konstituierenden Sitzung, wie Verabschiedung einer Geschäftsordnung, Wahl eines Vorsitzenden und Übernahme der Prüfungsdaten von ABCert, wurden auch erstmals für vier Wildsaatgut-Vermehrungsbetriebe in Deutschland Zertifikate ausgestellt. Die Produzenten und Händler werden unter anderem auf Plausibilität zwischen Erträgen und Anbauflächen, Mengentreue zwischen Zukauf und Verkauf sowie auf die Qualität der Ware geprüft. Einzelheiten zur Zertifizierung finden Sie hier.
- Die Anerkennungskommission bei Ihrem Gründungstreffen in Esslingen. (Foto: K. Weiß, 2008)
Zum Jahreswechsel 2007/2008 wurde der Uni Hannover von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt ein Forschungsprojekt bewilligt, das der VWW als beratender Partner unterstützt. Das Projekt soll für 18 Regionen in Deutschland naturschutzfachliche Vorgaben für die Ausbringung von Wildpflanzensaat- und Pflanzgut erarbeiten.
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